ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ANGEBOTE
Angebote sind prinzipiell freibleibend und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung gültig. Alle telefonischen und mündlichen Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, ebenso unverbindlich und vorbehaltlich sind Preisanpassungen verursacht durch erhöhte Preise unserer Lieferanten. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne jeglichen Vorbehalt an. Ein nur formularmäßiger Widerspruch des Kunden ist ausdrücklich unbeachtlich. Spezielle Preisvereinbarungen sind auf der Konditionenliste jedes einzelnen Kunden vermerkt.
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BESTELLUNGEN
Mündliche oder telefonische Bestellungen von bearbeiteter Ware (Zuschnitte, Bekantungen, CNC-Bearbeitungen), werden von uns nicht angenommen, da es hier nicht möglich nachzuweisen, wer bei etwaigen Missverständnissen die Schuld trägt. Besteht ein Kunde trotz dieses Umstands auf diese Form der Bestellung, fällt das Risiko bei einer Falschbearbeitung (falsches Zuschnittmaß etc.) auf den Kunden allein.
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PREISE
Alle angeführten Preise sind in exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Lager in 2432 Schwadorf, Wiener Straße 33.
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LIEFERUNG
Für die Zustellung durch unseren LKW nehmen wir uns das Recht vor eine pauschale Gebühr laut unserer Preisliste bzw. Ihrem Konditionenblatt zu verrechnen. Das Abladen ist beim Zustellen nicht inbegriffen. Kundenseitig müssen Arbeitskräfte bereitgestellt werden, die unserem Fahrer beim Abladen helfen, jedoch ist unser Fahrer zur Mitarbeit verpflichtet. Diese Mitarbeit beschränkt sich ausschließlich auf Beihilfe, die beim Abladen anfällt, wie herunterreichen von Material, oder Entfernung der Transportsicherungsgurte. Das eigentliche Tragen zum Bestimmungsort (Haus, Geschäftslokal, etc.) ist kundenseitig zu übernehmen. Beschädigungen beim Abladen durch den Kunden sind kein Reklamationsgrund. Generell besteht beim Abladen von fertig konfektionierten Möbelteilen kein Anspruch auf Reklamation.
Terminvereinbarungen gelten nur soweit als verbindlich, als unser Vorlieferant den Termin einhält, bzw. durch höhere Gewalt (LKW – Gebrechen, Verkehrsunfälle, Straßenverhältnisse, Stau, Straßensperren etc.) der Termin nicht eingehalten werden kann. Es ergeben sich dadurch für den Käufer keinerlei Ersatzansprüche. Teillieferungen unsererseits sind zulässig.
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MÄNDELRÜGEN
Die Ware ist bei der Übernahme zu prüfen und Beschädigungen und offene Mängel sind sofort schriftlich beim Fahrer festzuhalten und zu bestätigen. Beschädigungen bei verpackter Ware sind spätestens innerhalb von 8 Tagen zu melden. Bei versteckten oder auch offenen Mängeln darf der Käufer die Ware nur auf sein eigenes Risiko und ohne jeden Anspruch weiterverarbeiten. Anspruch besteht nur bei berechtigter Reklamation nur auf das Material, nicht aber auf die Arbeitszeit, Gewinnentgang etc.
Auch unabsichtlich falsch gelieferte Ware muss auf die Richtigkeit geprüft werden. Selbstausgesuchte Ware kann nicht reklamiert werden (außer geheime Mängel). Für nicht überprüfte Ware gilt weder ein Anspruch auf Ersatz noch auf Arbeitszeit. Dem Lieferanten muss die Möglichkeit geboten werden, die reklamierte Ware zu überprüfen.
Verpackungen bzw. sonstiges Zubehör, das zum Transport der Ware notwendig ist (Plastikverpackung, Umreifungsbänder, Einwegpaletten etc.) werden nicht retourgenommen. Für Europaletten bzw. für sonstiges Leihgut verrechnen wir eine Pfandpauschale die bei Rückgabe gutgeschrieben wird.
Falls irrtümlich falsche bzw. nicht brauchbare Ware geliefert wird, gelten für den Käufer auch in diesem Fall die Sorgfalts- und Verwahrungspflicht, er hat keinerlei Ansprüche für das Ab- und wieder Aufladen der Ware. Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang usw. sind ausgeschlossen. Die Ware muss ordentlich ent(ver)laden, gelagert werden.
Bloße Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungspflicht, jede Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer die Verarbeitungsrichtlinien nicht einhält. Leicht oberflächige Verschmutzungen, die durch Schleifen bereinigt werden können, stellen keine Preis- oder Wertminderung dar. Warenübernahme “mit Vorbehalt” wird nicht anerkannt.
Zurückhaltung des Kaufpreises bzw. Kompensation sind ausgeschlossen.
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KAUFRÜCKTRITT / STORNO / RETOURNIERUNGEN
Die Stornierung eines Auftrages kann nur nach schrifticher Einwilligung unsererseits erfolgen. Wir sind auch zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn Bedenken bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Käufers besteht, bzw. noch Zahlungen aus früheren (schon fälligen) Lieferungen offen sind bzw. ein (Vor-) lieferant durch irgendwelche Umstände auch immer lieferunfähig wird (Brand, etc.) oder zu Termin liefern kann.
Retournierung von falsch bestellter Ware kann nur nach Vereinbarung und gegen Berechnung einer Manipulationsgebühr erfolgen.
ZAHLUNG
Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung prompt ohne jeglichen Abzug nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Wir nehmen uns das Recht vor, Sammelrechnungen für einzelne Lieferungen/ Bestellungen, jedoch mit dem detaillierten Verweis auf die einzelnen Lieferscheine, zu erstellen. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in vereinbarter Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine älteren Forderungen bestehen.
Wir sind berechtigt, einlangende Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, sowie ihn über die Art der Verrechnung und über entstandene Kosten und Zinsen zu informieren. Zahlung mit Wechsel oder Schecks gelten erst nach deren Einlösung als erfüllt, Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für Fälligkeitsüberschreitungen werden Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zuzüglich Spesen in Rechnung gestellt.
EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Spesen) in unserem Eigentum. Veräußert der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, verarbeitet oder unverarbeitet, auf Kredit, so geht die sich daraus ergebende Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer Forderung betreffend die darin enthaltene Vorbehaltsware mit ihrer Entstehung unwiderruflich auf uns über (Forderungsabtretung). In diesem Fall hat der Kunde die Verpflichtung uns die entsprechende Fakturenkopien, etc, zu übergeben, Vormerkungen der Abtretungen vorzunehmen. Wir sind berechtigt, den Drittschuldner von der Forderung in Kenntnis zu setzen.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.